Die Begeleithundeprüfung ist der Grundstein für viele weitere Prüfungen und Teilnahme an Veranstaltungen.
Zugelassen werden alle Rassen, sofern sie das Mindestalter von 15 Monaten erreicht haben.
Bei der Prüfung unterscheidet man in 3 Themenbereiche:
1. Sachkundenachweis
2. Unterordnung
3. Verkehrsteil
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk - "Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden" – eintragen. Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen.
Sachkundenachweis:
Beim schriftlichen Teil der Prüfung müssen vom Hundeführer insgesamt 30 Fragen beantwortet werden.
Erst nach dem erfolgreichen ablegen der Sachkundeprüfung kann man beim praktischen Teil zugelassen werden.